Kontraindikationen

Bitte fordern Sie Ihre Kunden auf, sich folgende Anomalien vor der Behandlung medizinisch entfernen oder korrigieren zu lassen:

  • Stielwarze am Auge
  • Altersflecken
  • Muttermal im Behandlungsbereich
  • Sehr tiefe Falten im Behandlungsbereich

Folgende Anomalien müssen bei einer Behandlung vollständig abgeheilt sein, sonst darf die Pigmentierung nicht durchgeführt werden:

  • Herpes
  • Gerstenkorn
  • Augenentzündung
  • Papel
  • Pustel
  • Sonnenbrand im Behandlungsbereich
  • Blaue Flecken und Prellungen im Behandlungsbereich
  • Frische Operationsnarben
  • Schürfwunden im Behandlungsbereich
  • Bakterielle Infektion im Behandlungsbereich
  • Wundinfektion im Behandlungsbereich
  • Entzündeter Pickel

Folgende Anomalien bedürfen einer Bestätigung und Freigabe durch den behandelnden Arzt:

  • Rosacea
  • Xanthelasma
  • Couperose
  • Störung der Muskeln
  • Naevus
  • Muttermal (erhaben oder dunkel gefärbt)
  • Narben
  • Blutschwamm
  • Furunkel
  • Neurodermitis
  • Fibrom
  • Epidermalzyste
  • Gesichtsrose
  • Psoriasis
  • Ichthyosis
  • Alle nicht diagnostizierten oder identifizierbaren Hautveränderungen

Anomalien

Je nach Alter und Hauttyp ist eine gesunde Haut straff, prall, gut durchblutet und elastisch. Umwelteinflüsse, Ernährungsgewohnheiten und Medikamenteneinnahme sind für das Erscheinungsbild der Haut mitverantwortlich.

Vor einer Behandlung muss untersucht werden, ob die zu pigmentierende Hautstelle ein gesundes Hautbild aufweist. Als Artist sollte man Anomalien und Veränderungen der Haut erkennen können, um zu entscheiden, ob eine Pigmentierung möglich ist oder nicht. Sobald Zweifel bestehen, muss ein Facharzt zurate gezogen werden. Der Artist darf keine Diagnose stellen.

Es gibt Zustände und Gegebenheiten, die eine Pigmentierung nicht zulassen. Man unterscheidet:

Temporäre Kontraindikation – die Behandlung sollte bis zur Beendigung dieses Zustandes verschoben werden

  • akuter Herpes
  • Immunschwäche
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit
  • plastisch-chirurgische Eingriffe
  • lokale Infektion
  • frische Narben
  • Blutergüsse
  • Sonnenbrand
  • Dermatitis
  • Infektion durch Bakterien, Pilze oder Viren

Weitere temporäre Kontraindikationen bei Schönheitsbehandlungen

  • Lidstraffung ( durch Operation ) Wartezeit minimum 3 – 6 Monate.
    Die Meinung des behandelnden Arztes muss eingeholt werden.
  • Botox: Wartezeit ca. 4 Wochen
  • Lip Filler: Wartezeit 4 – 6 Wochen
  • Fadenlifting: Wartezeit 8 – 12 Wochen
    Die Meinung des behandelnden Arztes muss eingeholt werden.

Absolute Kontraindikation – eine Behandlung ist nicht möglich

  • Hautanomalien in der Behandlungszone
  • Geschwülste
  • Keloide
  • Melanome
  • Tumore

Medizinische Einschränkung

Die Meinung des behandelnden Arztes muss eingeholt werden bei:

  • Diabetes
  • Bluterkrankheit
  • extrem erhöhtem Blutdruck
  • Hautveränderungen, die nicht diagnostiziert sind
  • anderen chronischen Krankheiten

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