Konsumentensicherheit durch Gesetze
6. Konsumentensicherheit durch Gesetze
6.1 Deutsche Tätowiermittel-Verordnung
In Deutschland sind Tätowierfarben und Permanent Make-up durch die Tätowiermittel-Verordnung reguliert. Diese schreibt vor, was in Tätowierfarben enthalten sein darf und wie der Informationsgehalt bezüglich konsumentenrelevanter Inhalte und Daten auf der Etikettierung auszusehen hat. Die deutsche Tätowiermittel-Verordnung basiert auf den europäischen Resolutionen ResAp 2003_2 und ResAp 2008_1.
6.2 Europäische Verordnung
Aufgrund des Harmonisierungsbedarfs innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, um den innergemeinschaftlichen freien Warenverkehr gewährleisten zu können, entsteht derzeit eine Europäische Verordnung. Diese reguliert zukünftig einheitlich über 4000 verschiedene Stoffe in Tätowiermitteln und soll dadurch größtmögliche Sicherheit für den Konsumenten bieten. Nichtsdestotrotz sollte sich jeder Konsument darüber im Klaren sein, dass Tätowierfarben und darin enthaltene Bestandteile allergische Reaktionen verursachen können und somit eine Tätowierung nie zu 100 Prozent frei von Risiken ist.