Eine Tätowierfarbe – egal ob Permanent Make-up, Medical oder konventionelle
Tätowierfarbe – besteht immer aus einer flüssigen und einer festen Komponente
sowie aus Additiven (• Abb. 7.2). Wie bereits einleitend beschrieben, besteht die
flüssige Komponente aus verschiedenen Lösungs- und Bindemitteln. Da Additive
der Tätowierfarben nur in geringen Mengen beigemengt werden, wird in diesem
Kapitel nicht näher darauf eingegangen.
Bild Abb.7.2
Die flüssige Komponente einer Tätowierfarbe dient als Vehikel für die Pigmente und kann aus verschiedenen Lösungsmitteln zusammengesetzt sein. Als typische Lösungsmittel in Tätowierfarben werden vor allem Wasser, aber auch einfache und mehrwertige Alkohole oder Pflanzenhydrolate verwendet. Außerdem kann die flüssige Phase auch Bindemittel enthalten. Diese Bindemittel sind – je nach Molekülmasse – entweder flüssig oder fest und müssen dann im Lösungsmittel aufgelöst werden. Makromoleküle unterschiedlichster Molmassen wie Polyethylenglykole oder auch im Lösungsmittel gelöste filmbildende Bindemittel (wie z. B. Schellack) werden verwendet, um die flüssige Phase mit der festen Phase der Pigmente zu binden. Obwohl das Bindemittel eigentlich zu den Feststoffen zählt, ist es aufgrund seines gelösten Zustands den Flüssigkeiten zuzuschreiben.
Die in einer Tätowierfarbe eingesetzten Pigmente zählen zur festen Komponente und lassen sich in anorganische Pigmente, organische Pigmente und Farbruße unterteilen. Da Pigmente im Gegensatz zu Farbstoffen in ihrem Anwendungsmedium als unlöslich gelten, werden auch nur diese Farbmittel zur Herstellung von Tätowiermitteln verwendet. Ihre Unlöslichkeit ist letztlich verantwortlich für die Haltbarkeit der Farbe in der Haut. Farbstoffe lösen sich im Anwendungsmedium auf, somit würde eine Tätowierfarbe aus Farbstoffen bereits während der Tätowierung vom Körper abgebaut. Daher sind Farbstoffe für Tätowierfarben ungeeignet. Nach dem Tätowieren bleiben die Pigmente als Festkörper in der Haut zurück, sie sind verantwortlich für die Farbigkeit einer Tätowierung.